Eventbegleitung
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AGB
Die nachstehenden Vereinbarungen sind verbindlich zwischen Kunden (Auftraggeber) und der Eventbegleitung Rosenauer (Vermittler)!
1.Vereinbarungsinhalt.
1.1
Die Eventbegleitung Rosenauer vermittelt Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedienungen erkennt die Eventbegleitung Rosenauer nicht an, es sei den, die Eventbegleitung Rosenauer hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und keinesfalls, sofern vom Gesetz nichts anderes vorgesehen ist, an Dritte weitergegeben.
1.2.
Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Dienstleistungen. Die Dienstleistung besteht aus der Vermittlung von Begleitpersonen zur Unterhaltung des Auftraggebers für private, geschäftliche, gesellschaftliche und andere Zwecke.
1.3.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, von der/den Begleitperson/en keine Tätigkeiten zu verlangen, die geltendes Recht oder die Würde des Menschen verletzen oder sonst unzulässig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Begleitperson/en nicht zu gefährden und nicht in Gefahr zu bringen (z.B. riskantes oder alkoholisiertes Autofahren).
Ein Zuwiderhandeln durch den Auftraggeber bedingt die Freistellung der vermittelten Begleitperson/en von der Dienstleistung.
Auch Sexuelle Interessen sind mit unserem Dienstleistungsangebot nicht vereinbar. Bei Nichtbeachten dieses Grundsatzes sind die Eventbegleitung und die/der vermittelten Begleiter/innen von der Erbringung der Leistung freigestellt. Auch verbale Belästigungen oder Offerten erotischen Inhalts gegen die Begleitperson haben Abbruch der Dienstleistung zur Folge.
Bei vorliegen eines Strafrelevanten Übergriffs gegen über der Begleitperson wird ausnahmslos Strafanzeige ersattet.
1.4.
Die im Vertrag vereinbarten Termine (Datum, Uhrzeit von-bis) und Orte (Treffpunkt, Ort der Dienstleistung) sind verbindlich und werden zur Kenntnis genommen. Die Vermittlung der Begleitung/Dienstleistung erfolgt im Namen und auf