Beschreibung
Die Vorgänge rund um den 21. Mai 2008 (http://www.278.at/hintergrund/) haben gezeigt, dass wir in Österreich einen Paragraphen haben, der offensichtlich dazu verwendet werden kann, politische Gruppen auszuschalten. Namentlich den Paragrafen 278 im Strafgesetzbuch: “Kriminelle Vereinigung”. Im speziellen Fall wurde der § 278a angewandt, “Kriminelle Organisation”. Getroffen hat es diesmal zehn Aktivisten und Aktivistinnen aus dem Tierschutz. Wenn man die §§ 278 ff aber genau betrachtet, sind sie so breit anwendbar, dass es jede Person treffen kann, die sich politisch engagiert. Egal ob in der Friedensbewegung, dem Tierschutz, im Umweltschutz, als Menschenrechtlerin...
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